57 Begriffe A–Z

    KFZ-GUTACHTER LEXIKON

    Alle wichtigen Fachbegriffe rund um Unfallgutachten, Schadensregulierung und Wertermittlung – verständlich erklärt.

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    130%-Regel

    Rechtsprechung des BGH: Reparaturkosten dürfen bis zu 130% des Wiederbeschaffungswerts betragen, wenn der Geschädigte sein Fahrzeug behalten und fachgerecht reparieren lässt. Voraussetzung ist ein berechtigtes Integritätsinteresse und Weiternutzung für mindestens 6 Monate.

    A

    Abrechnung fiktiv

    Fiktive Abrechnung bedeutet, dass der Geschädigte die im Gutachten ausgewiesenen Netto-Reparaturkosten ausgezahlt bekommt, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen. Die Mehrwertsteuer wird nur bei nachgewiesener Reparatur erstattet.

    Abrechnung konkret

    Konkrete Abrechnung bedeutet, dass die tatsächlich angefallenen Reparaturkosten inklusive Mehrwertsteuer gegen Vorlage der Rechnung erstattet werden.

    Anhörungsrüge

    Rechtsbehelf, mit dem eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Schadensregulierungsverfahren oder Gerichtsverfahren gerügt werden kann.

    Audatex

    Marktführendes Kalkulationssystem zur Berechnung von Reparaturkosten anhand von Herstellerdaten. Standard in der Versicherungswirtschaft.

    B

    Bagatellschaden

    Geringfügiger Sachschaden mit Reparaturkosten unter ca. 750–1.000 €. Für die Geltendmachung reicht meist ein Kostenvoranschlag; ein vollständiges Gutachten muss die Versicherung in der Regel nicht zahlen.

    Bandscheibenprellung / HWS

    Halswirbelsäulen-Distorsion (Schleudertrauma) – häufige Personenschadensfolge bei Heckkollisionen. Wird im Personenschaden, nicht im Sachschadensgutachten behandelt.

    Beilackierung

    Lackieren angrenzender Karosserieteile zur farblichen Angleichung nach einer Reparatur. Wichtiger Kostenpunkt im Schadensgutachten, oft von Versicherungen gestrichen.

    Beweissicherungsgutachten

    Gutachten zur Sicherung von Beweisen unmittelbar nach einem Schadensereignis, um den Zustand zu dokumentieren, bevor Veränderungen oder Reparaturen erfolgen.

    C

    Carfax / Vorbesitzerhistorie

    Recherchemöglichkeiten zur Fahrzeughistorie – wichtig beim Gebrauchtwagen-Check, um Unfälle, Tachomanipulationen oder Halterzahl zu verifizieren.

    D

    DAT

    Deutsche Automobil Treuhand – Anbieter von Fahrzeugbewertungen, Kalkulationssystemen und Marktdaten. Wichtige Quelle für Wiederbeschaffungswert und Reparaturkalkulation.

    DEKRA

    Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein – eine der größten Prüforganisationen für technische Untersuchungen, Hauptuntersuchungen (HU) und Gutachten.

    DESAG

    Deutsche Sachverständigen Gesellschaft – Zertifizierungsstelle für Kfz-Sachverständige. Eine DESAG-Zertifizierung steht für geprüfte Qualifikation und gerichtsfeste Gutachten.

    Differenzbesteuerung

    Steuerregelung beim Handel mit Gebrauchtfahrzeugen, bei der nur die Differenz zwischen Ein- und Verkaufspreis der Umsatzsteuer unterliegt. Wichtig für die korrekte Wertermittlung.

    E

    E-Auto-Gutachten

    Spezielles Schadensgutachten für Elektrofahrzeuge mit Fokus auf Batterie (HV-System), Antrieb und Hochvolt-Komponenten. Erfordert Hochvolt-Qualifikation des Sachverständigen.

    Eigentumsnachweis

    Nachweis, dass der Geschädigte tatsächlich Eigentümer des beschädigten Fahrzeugs ist – meist über die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).

    F

    Fahrzeugschein

    Zulassungsbescheinigung Teil I – Dokument, das den Halter und die technischen Daten des Fahrzeugs ausweist. Wichtig für jedes Gutachten.

    Freie Werkstatt

    Nicht markengebundene Kfz-Werkstatt. Versicherungen verweisen Geschädigte gerne auf günstigere freie Werkstätten – das ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

    G

    Gebrauchtwagen-Check

    Unabhängige Prüfung eines Fahrzeugs vor dem Kauf. Deckt technische Mängel, Unfallspuren und Tachomanipulationen auf – schützt vor teuren Fehlkäufen.

    Gerichtsfestes Gutachten

    Gutachten, das so präzise, nachvollziehbar und methodisch korrekt erstellt ist, dass es vor Gericht als Beweismittel anerkannt wird.

    Gutachterkosten

    Honorar des Sachverständigen. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten – für den Geschädigten ist das Gutachten somit kostenlos.

    H

    Haftpflichtversicherung

    Pflichtversicherung jedes Fahrzeughalters. Reguliert Schäden, die der Versicherungsnehmer Dritten zufügt – inklusive Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall.

    Halter

    Person, auf die ein Fahrzeug zugelassen ist. Der Halter muss nicht zwingend der Eigentümer sein – wichtig bei Leasing- und Finanzierungsfahrzeugen.

    Hauptuntersuchung (HU)

    Gesetzlich vorgeschriebene technische Überprüfung des Fahrzeugs (umgangssprachlich TÜV). Alle 2 Jahre für PKW – ohne gültige HU droht ein Bußgeld.

    Hochvolt-Fahrzeug

    Elektro- oder Hybridfahrzeug mit Spannungen über 60 V Gleichstrom bzw. 30 V Wechselstrom. Begutachtung erfordert spezielle Qualifikation (Hochvolt-Zertifikat).

    I

    Integritätsinteresse

    Berechtigtes Interesse des Geschädigten, sein vertrautes Fahrzeug zu behalten. Voraussetzung für die Anwendung der 130%-Regel.

    K

    Kalkulation

    Detaillierte Berechnung der Reparaturkosten anhand von Herstellervorgaben, Arbeitswerten und Ersatzteilpreisen. Erfolgt meist mit DAT- oder Audatex-Systemen.

    Kaskoversicherung

    Freiwillige Versicherung für Schäden am eigenen Fahrzeug. Teilkasko deckt z. B. Diebstahl, Sturm, Wild – Vollkasko zusätzlich selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus.

    Kostenvoranschlag

    Schriftliche Schätzung der voraussichtlichen Reparaturkosten ohne detailliertes Gutachten. Bei Bagatellschäden meist ausreichend, jedoch ohne Wertminderung und Nutzungsausfall.

    L

    Leasing

    Vertragsform, bei der das Fahrzeug nicht gekauft, sondern gegen monatliche Raten genutzt wird. Eigentümer bleibt der Leasinggeber – wichtig bei Schadensregulierungen.

    M

    Merkantile Wertminderung

    Wertverlust eines reparierten Unfallfahrzeugs allein aufgrund seiner Unfalleigenschaft – auch wenn die Reparatur fachgerecht erfolgte. Wird vom Sachverständigen beziffert.

    Mietwagen

    Anspruch auf ein vergleichbares Fahrzeug während der Reparatur. Alternative zum Nutzungsausfall. Klassenniedriger anmieten wird oft empfohlen, um Abzüge zu vermeiden.

    N

    Nutzungsausfall

    Pauschale Entschädigung für jeden Tag, an dem der Geschädigte sein Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzen kann. Höhe richtet sich nach Fahrzeugklasse (Sanden/Danner-Liste).

    O

    Oldtimer

    Fahrzeug, das mindestens 30 Jahre alt ist und sich in weitgehend originalem Zustand befindet. Erfordert spezielle Wertgutachten (z. B. für H-Kennzeichen oder Versicherung).

    P

    Privatgutachten

    Gutachten, das vom Geschädigten selbst (nicht von einem Gericht) in Auftrag gegeben wird. Es ist vor Gericht zulässig und im Haftpflichtschaden voll erstattungsfähig.

    Q

    Quotenvorrecht

    Recht des Geschädigten, bei Mitverschulden zuerst die ungedeckten Schadenspositionen (z. B. Selbstbeteiligung, Wertminderung) ersetzt zu bekommen.

    R

    Reparaturbestätigung

    Kurzes Folge-Gutachten, das die fachgerechte Durchführung der Reparatur dokumentiert. Notwendig u. a. zur Auszahlung von Nutzungsausfall und Wertminderung bei fiktiver Abrechnung.

    Restwert

    Marktwert des beschädigten Fahrzeugs im Ist-Zustand. Wird vom Sachverständigen ermittelt und ist bei einem wirtschaftlichen Totalschaden zentral für die Abrechnung.

    S

    Sachverständiger

    Fachkundige, neutrale Person mit besonderem Sachverstand auf einem Gebiet. Kfz-Sachverständige erstellen Gutachten zu Unfallschäden, Wertermittlung und technischen Mängeln.

    Schadenminderungspflicht

    Pflicht des Geschädigten, den Schaden so gering wie möglich zu halten – z. B. durch zügige Reparatur oder günstigeren Mietwagen.

    Schadensanzeige

    Formale Meldung des Schadens an die Versicherung. Sollte zeitnah, aber nicht überstürzt erfolgen – idealerweise nach Rücksprache mit einem unabhängigen Gutachter oder Anwalt.

    Schadensregulierung

    Gesamter Prozess der Bearbeitung eines Schadens durch die Versicherung – von der Meldung bis zur Auszahlung. Ein unabhängiger Gutachter sichert hier Ihre Ansprüche.

    Selbstbeteiligung

    Vereinbarter Eigenanteil, den der Versicherte bei einem Kaskoschaden selbst trägt. Im gegnerischen Haftpflichtschaden vom Verursacher zurückzuholen.

    Standort

    Ort der Besichtigung des Fahrzeugs durch den Sachverständigen. Kann beim Geschädigten, in der Werkstatt oder am Unfallort sein – moderne Gutachter kommen vor Ort.

    Stundenverrechnungssatz

    Pro Arbeitsstunde berechneter Satz für Mechanik-, Karosserie- und Lackierarbeiten. Markenwerkstätten sind teurer als freie – wichtig für die korrekte Kalkulation.

    T

    Technische Wertminderung

    Wertverlust durch eine nicht vollständig wiederhergestellte Substanz, z. B. wenn Reparaturen nicht in den Ausgangszustand zurückführen. Selten – meist tritt merkantile Wertminderung auf.

    Totalschaden

    Schaden, bei dem die Reparatur unwirtschaftlich oder technisch unmöglich ist. Unterschieden werden wirtschaftlicher, technischer und unechter Totalschaden.

    U

    Unfallflucht

    Verlassen des Unfallorts ohne die nötigen Feststellungen zu ermöglichen – strafbar gemäß § 142 StGB. Erschwert die Schadensregulierung erheblich.

    Unfallgutachten

    Schriftliche, gerichtsfeste Dokumentation aller Schäden nach einem Verkehrsunfall – inklusive Reparaturkosten, Wertminderung, Restwert und Wiederbeschaffungswert.

    UPE-Aufschläge

    Aufschläge auf die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers bei Ersatzteilen. Markentypisch und bei der Schadensabrechnung erstattungsfähig.

    V

    Verbringungskosten

    Kosten für den Transport des Fahrzeugs zwischen Werkstatt und Lackiererei. Häufig vergessene, aber voll erstattungsfähige Position im Gutachten.

    Vorschaden

    Bereits vor dem aktuellen Unfall vorhandener Schaden am Fahrzeug. Muss im Gutachten offengelegt werden – sonst droht der Verlust von Ansprüchen.

    W

    Wertgutachten

    Gutachten zur Ermittlung des aktuellen Marktwerts eines Fahrzeugs – für Verkauf, Kauf, Versicherung, Erbschaft oder Scheidung.

    Wiederbeschaffungsdauer

    Zeitraum, den der Geschädigte realistisch benötigt, um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Wird bei der Berechnung von Nutzungsausfall und Mietwagen herangezogen.

    Wiederbeschaffungswert

    Preis, den der Geschädigte aufwenden müsste, um ein gleichwertiges Fahrzeug am regionalen Markt zu erwerben. Maßgeblich bei wirtschaftlichem Totalschaden.

    Z

    Zeitwert

    Aktueller Wert des Fahrzeugs unter Berücksichtigung von Alter, Laufleistung, Zustand und Marktnachfrage. Wichtig für Kaskoschäden und Verkäufe.

    Zulassungsbescheinigung

    Offizielles Dokument, das das Fahrzeug einem Halter und Eigentümer zuordnet. Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) sind unverzichtbar für jedes Gutachten.

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